Markennamen als Keywords in Google Ads zu buchen, wird als Brand Bidding bezeichnet. Ihr Vorteil: Mit wenig Budget lassen sich viel Reichweite und viel Traffic einkaufen. Nun stellt sich die Frage: Ist eine Brand Bidding-Strategie für Fremdmarken erlaubt und sollte man Marken-Keywords der Konkurrenz in Google Ads buchen? Hier erfahren Sie es.
Wer diesen Artikel lesen sollte:
- Alle, die mit Google Ads Werbung schalten
- Unternehmer:innen, die Ihre Markenbekanntheit steigern möchten
- SEA- und Performance-Marketing-Manager:innen, die mehr über Brand Bidding erfahren wollen
Was bedeutet Brand Bidding?
Brand Bidding im Onlinemarketing bedeutet, dass Konkurrenten in Suchmaschinen auf Markennamen eines fremden Unternehmens bieten, um ihre eigenen Anzeigen zu platzieren. Dies sorgt für Wettbewerbsdruck und kann zu Verwirrung führen, wenn Nutzer nach einer spezifischen Marke suchen.
Brand Bidding für die eigene Marke
Im Performance-Marketing und SEA (Search-Enging-Advertising) gehört die Auswahl von Keywords zum Alltag. Nutzen Sie Brand Bidding für Ihre eigene Marke wird Ihre Anzeige ausgespielt, wenn jemand nach Ihren Unternehmen sucht.
5 Vorteile von Brand Bidding für die eigene Marke
- Sichtbarkeit erhöhen: Sie erhöhen die Präsenz in den Suchergebnissen, was zu einer besseren Sichtbarkeit führt
- Kontrolle über Informationen: Sie stellen sicher, dass Nutzer auf ihre offizielle Website gelangen. Sie steuern die Informationen, die Sie präsentieren wollen
- Schutz vor Konkurrenz: Sie verhindern, dass Konkurrenten Anzeigen schalten, die bei der Suche nach Ihrer Marken oder Ihres Unternehmens auftauchen könnten
- Vertrauen aufbauen: Sie bauen Vertrauen bei Ihrer Zielgruppe auf, die gezielt nach Ihrer Brand suchen
- Bessere CTR: Sie steigern Ihre Click-Through-Rate (CTR) durch Brand Bidding
Brand Bidding für fremde Marken
Setzen Sie Brand Bidding für fremde Marken ein, werden Ihre Anzeigen auch dann ausgespielt, wenn Nutzer nach Markennamen der Konkurrenz suchen. Bedenken Sie von Anfang an, dass das Bidding auf fremde Marken Nachteile mit sich bringt, die Sie beachten sollten.
Darauf sollten Sie beim Bidding auf Markennamen der Konkurrenz achten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es grundsätzlich nicht möglich, die Nutzung von Marken-Keywords durch Dritte zu verhindern. Solange die Werbeanzeige selbst, weder ein Markenzeichen oder Hinweise auf Produkte des Markeninhabers enthält, können Dritte ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers als Keyword nutzen.
Im Anzeigentext sind Markennamen der Konkurrenz tabu, um Irreführung und Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Außerdem muss die Anzeige so gestaltet sein, dass keine Verwechslung mit der Fremdmarke aufkommt. Die Erwähnung des Unternehmens und markenbezogene Produktnamen sind nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis des Markeninhabers vorliegt.
5 Nachteile von Brand Bidding auf fremde Marken
- Verwirrung für Nutzer: Sie treffen nicht die Erwartungshalter der Nutzer und verlieren schneller das Vertrauen in die eigene Marke
- Optimierungen sind eingeschränkt: Sie werden Probleme in der Kampagnen-Optimierung bekommen, da Sie rechtlich eingeschränkt sind
- Geringer Qualitätsfaktor: Ihr Qualitätsfaktor leidet unter der geringeren Relevanz der Anzeige im Vergleich zum Markeninhaber
- Gefahr von Klickbetrug: In manchen Fällen könnten Konkurrenten oder Dritte absichtlich Ihre Anzeigen anklicken, um die Marketingkosten zu erhöhen
- Hohe Kosten: Je bekannter die Fremdmarke, desto höher werden die Kosten für Sie sein
Ist Brand Bidding verboten?
Brand Bidding der eigenen Marke ist selbstverständlich legal. Wenn Sie jedoch die Bekanntheit Ihrer Konkurrenz zu Ihren Gunsten nutzen und so Ihren Traffic steigern möchten, ist die Rechtslage nicht so eindeutig.
Bieten Sie ohne Zustimmung auf den Markennamen der Konkurrenz, kann das ernsthafte rechtliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen bedeuten. Die Rechtsfrage wurde 2011 erstmals vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt. Pauschal verboten ist Brand Bidding auf Fremdmarken aber nicht.
Maßnahmen bei ungewünschten Brand Bidding
Brand Bidding ist zwar nicht pauschal verboten, kann aber dennoch unerwünscht sein. Um festzustellen, ob Ihr Markenname möglicherweise für Brand Bidding verwendet wird, sollten Sie das bei Ihrer Google-Ads Konkurrenzanalyse beachten und die Websiteaktivitäten Ihrer Konkurrenz überwachen.
Handelt es sich nicht um einen Verstoß des Markenrechts, verdrängen Sie Mitbewerber, die Ihren Markennamen als Keyword verwenden, i.d.R. durch eine höhere Relevanz nach hinten. Das gilt jedoch auch für Ihre Google Ads Anzeige, wenn Sie auf fremdes Brand Bidding zurückgreifen.
Kommt es zu einem Verstoß Ihres Markenrechts, bietet Google ein Formular zur Markenbeschwerde, mit dem Sie Hinweise zur Überprüfung melden können. Sollte ein Irrtum einer Markenrechtsverletzung vorliegen, können Sie als Markeninhaber das Formular ebenso zur Autorisierung nutzen.
Ihre 3 Key-Takeaways aus diesem Artikel
Per Definition bezieht sich Brand Bidding auf die Buchung von Keywords auf Markennamen in Ad-Anzeigen, wobei Sie entweder Ihren eigenen Brandnamen oder den eines Konkurrenten nutzen.
Brand Bidding für Fremdmarken ist auf Google nicht illegal, aber nur eingeschränkt möglich, da Sie den Markennamen nicht im Anzeigentext verwenden dürfen. Ebenso muss sich Ihre Anzeige insofern unterscheiden, dass eine Verwechslung mit dem Markeninhaber ausgeschlossen wird.
Die Nachteile des Brand Bidding auf Fremdmarken überwiegen. Sie können durch Brand Bidding fremder Marken zwar die eigene Markenbekanntheit steigern, durch die geringe Relevanz werden Sie jedoch möglicherweise durch den Markeninhaber verdrängt. Ebenso ist fremdes Brand Bidding weniger rentabel.